Münster, wir müssen reden!

Die Verwaltung des Ruhrgebiets –
Teil 2: Zersplitterte Verwaltung von außerhalb

Von Horst Wnuck

Im Sommer 2010 stellte der Gelsenkirchener Kunstverein im Städtedreieck zwischen Gelsenkirchen, Bochum und Essen einen 14 Meter hohen Fluchtstab auf. Er ähnelt einem Schlagbaum, nur, dass er nicht horizontal, sondern vertikal aufgestellt wurde. Warum grüßt nun dort seither dieser überdimensionierte Grenzstab am Straßenrand mitten im Ruhrgebiet? Die Antwort geht zurück auf das Jahr 1815.

Auf dem Wiener Kongress erhielt Preußen nach dem Sieg über Napoleon Gebiete im Westen und bildete aus diesen die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen. Provinzen waren in Preußen damals analog zu den heutigen Bundesländern die oberste Staatsgliederung. Seit 1815 jedenfalls gehört die zuvor in viele Einzelstaaten zerfallende Gegend, die heute als Ruhrgebiet bezeichnet wird, einem Staat an. Die Grenze zwischen den Provinzen verlief damals jedoch quer durch das Territorium, das sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts im Zuge der Industrialisierung zeitweise explosionsartig zu dem Ballungsraum entwickelte, wie wir ihn heute kennen.

Im dynastischen Denken Preußens spielte eine mögliche Selbstverwaltung des Ruhrgebiets nie eine Rolle. Kaiser Wilhelm II. wird der Ausspruch in den Mund gelegt, dass es im potenziell aufständischen Ruhrgebiet nie Kasernen oder Universitäten geben dürfe.

Nach der Zerschlagung Preußens wurde 1946 aus den größten Teilen seiner Westprovinzen durch die Briten das Land Nordrhein-Westfalen gebildet, um das Ruhrgebiet, zuvor Deutschlands Waffenschmiede in zwei Weltkriegen, in ein Land einzubinden. Das Ruhrgebiet mit seiner mächtigen Wirtschaft sollte durch die Verbindung mit den umliegenden agrarisch geprägten Regionen neutralisiert werden.

Dieses Land NRW übernahm weitgehend die preußische Verwaltungsstruktur. Die ehemaligen Provinzen wurden später zu den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln und Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster. Auch die ebenfalls ab 1816 gegründeten Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg blieben in Bezug auf das Ruhrgebiet als bedeutende Mittelinstanzen der Landesverwaltung erhalten.

Genau an der Stelle, an der sich die Einzugsbereiche der beiden Landschaftsverbände und der drei Regierungsbezirke treffen, steht nun seit 2010 der erwähnte Grenzstab – von seinen Schöpfern „landmark” genannt.
Es wurde schon oft versucht, zu beschreiben, was denn typisch für das Ruhrgebiet sei. In kaum einer Aufzählung fehlt der Hinweis darauf, dass das Ruhrgebiet einen nur schwer zu durchschauenden Verwaltungsdschungel abgibt. Diese zersplitterte und von außen gesteuerte Verwaltung geht zurück auf das Jahr 1815, und der Grenzstab erinnert mahnend an diese Zustände, die trotz zahlreicher Reformversuche bis heute andauern.

Einen großen Teil der Verwaltung bewältigen die Kommunen als untere Ebene und das Land NRW auf der Landesebene. Auf der regionalen Ebene, also der Ebene, auf der der Begriff Ruhrgebiet zu Tragen kommt, existieren neben einem schwachen RVR (siehe isso. # 63, Dezember 2020) zahlreiche weitere Akteure, deren Zentralen nicht im Ruhrgebiet angesiedelt sind und die das Ruhrgebiet unter sich aufteilen.

Da sind zunächst die Landschaftsverbände. Sie sitzen in Köln und Münster und kümmern sich von dort aus als höhere Kommunalverbände um Belange, für die es nicht sinnvoll erscheint, dass eine einzelne Kommune sie alleine erledigt. Sie beziehen ihre Legitimität indirekt aus den Kommunalwahlen und erfüllen Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie, dem Maßregelvollzug und in der Kultur. Insgesamt betreiben sie 73 Förderschulen, 31 Kliniken und 29 Museen. Einige Einrichtungen davon befinden sich auch im Ruhrgebiet, allerdings organisatorisch streng getrennt, der LVR für den rheinischen Teil, der LWL für den westfälischen.

Der LWL beschäftigte 2019 in Münster über 3.600 Personen, davon gut 2.000 in seiner Hauptverwaltung. In Gelsenkirchen haben dagegen nur 29 Menschen eine Anstellung beim LWL.

Der Verband unterhält in Münster ein Institut für westfälische Regionalgeschichte und arbeitet im Kulturbereich an einer „westfälischen Identität“. Hierzu zählt der LWL auch ausdrücklich einen großen Teil des Ruhrgebiets, allerdings nur das „westfälische Ruhrgebiet“, das er als eine Teilregion Westfalens betrachtet. Der LWL-Direktor ist auch gleichzeitig Vorsitzender des Westfälischen Heimatbundes, der Dachorganisation westfälischer Heimatvereine, der seiner Satzung nach das Ziel verfolgt, die „Einheit Westfalens“ zu erhalten. Diese Einheit endet allerdings an unserem Grenzstab, tragischerweise mitten im Ruhrgebiet.

Zudem ist der LWL eng mit der Westfalen-Initiative liiert, einer Stiftung, deren Zweck auch in der „Schärfung der westfälischen Identität“ besteht und die laut LWL-Homepage „den Begriff Westfalen wieder stärker zu einem relevanten Bezugsrahmen für seine Bürger“ machen will. Diese Initiative finanziert auch gerne mal Gegengutachten, wenn es darum geht, dem Ruhrgebiet eine stärkere regionale Selbstverwaltung zuzubilligen. Es verwundert nicht, dass der LWL-Direktor Matthias Löb, dessen Verband von Münster aus rund 17.000 Beschäftigte steuert und 2019 rund 4,7 Mrd. € Ausgaben tätigte, nur wenige Tage vor der Kommunalwahl die Direktwahl des Ruhrparlaments scharf attackierte.

Ein Indiz dafür, dass es mit der westfälischen Identität nicht so weit her ist, lässt sich übrigens in einem Vergleich der Beiträge unter den Hashtags bei Instagram finden. Hier rangierte am 15.12.2020 #westfalen mit 85.011 Beiträgen weit hinter #rheinland (173.603) und Lichtjahre hinter #ruhrgebiet mit 995.393 Beiträgen.

Bei den Regierungsbezirken ist sogar noch nie ein Fall von Identifikation bekannt geworden. Jedenfalls ist die Aussage „Ich lebe im Regierungsbezirk XY…“ äußerst selten zu vernehmen. Von den fünf Regierungsbezirken in NRW liegen Köln und Düsseldorf auf dem Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland – Münster, Detmold und Arnsberg auf dem Gebiet des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe. An unserem Grenzstab treffen sich die Einflussbereiche der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg.

Die Bezirksregierungen sind als staatliche Landesmittelbehörden der verlängerte Arm der Landesregierung in NRW. Sie beziehen ihre Legitimation also im Gegensatz zu den Landschaftsverbänden indirekt aus der Landtagswahl.

Die Regierungspräsident*innen setzen den politischen Willen der Landesregierung in ihren Bezirken um und werden von der Landesregierung ernannt. Es verwundert daher nicht, dass die drei für das Ruhrgebiet Zuständigen alle ein Parteibuch der CDU besitzen.

Da die Bezirksregierungen Bündelungsbehörden sind, vereinen sie quasi spiegelbildlich die Landesressorts in ihren Bezirken. Zu den vielfältigen Aufgaben, die häufig aus Aufsicht bestehen, zählen Schule, Gesundheit, Soziales, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Wirtschaft, Verkehr, Bauen (auch Denkmalschutz), Kultur, Sport, Gefahrenabwehr oder Katastrophenschutz.

Die Bezirksregierungen führen die Aufsicht über die Kreise und Kreisfreien Städte und achten dabei auch auf deren Haushalte. Sie bewilligen dringend benötigte Fördergelder. Da reisen dann auch schon mal Beamt*innen aus dem tiefsten Münster- oder Sauerland in die Metropole(!) Ruhr und bringen das nötige Geld zum Bau eines Kinderspielplatzes. Das führt dann oft zu den bekannten Pressefotos, auf denen sich die Regierungspräsident*innen aus Düsseldorf, Arnsberg oder Münster gerne mit freudestrahlenden Oberbürgermeistern*innen aus dem Ruhrgebiet als Überbringer*innen der Bewilligungen inszenieren.

Die Bezirksregierungen sind auch mit staatlichen Hoheitsaufgaben betraut, so teilen sie beispielsweise den Kommunen mit, wann eine Beflaggung vor öffentlichen Gebäuden vorzunehmen ist.

Bei der Bezirksregierung in Düsseldorf arbeiten rund 2.000 Beschäftigte, in Arnsberg sind es 1.800, in Münster 1.350.

Auf der regionalen Ebene sind in den Landschaftsverbänden und Bezirksregierungen außerhalb des Ruhrgebiets wohl weit über 3.000 zumeist hochqualifizierte und gut verdienende Menschen ständig damit beschäftigt, das Ruhrgebiet zu verwalten und zu beaufsichtigen. Das klingt zunächst vielleicht gar nicht mal so viel. Doch diese Menschen sind mit ihren Lebenspartner*innen und Kindern oder Familien auch ein Wirtschaftsfaktor. Sie fragen Waren und Dienstleistungen an ihrem Wohnort nach und ziehen so weitere Wirtschaftskraft nach sich. Sie sorgen aufgrund ihrer Positionen mit dafür, dass in ihrer Nachbarschaft nicht die Müllverbrennungsanlage steht, sondern eher das Picasso-Museum. Würden Sie alle im Gelsenkirchener Süden wohnen, dann wäre die Ückendorfer Straße vermutlich nicht vermüllt, sondern ein Prachtboulevard. Und sie wählen vermutlich auch nicht in dem Ausmaß die AfD – wie ein Vergleich zwischen Gelsenkirchen und Münster schnell nahelegt.

Würden die Beschäftigten des Landes, der Kommunen und Kommunalverbände entsprechend der Bevölkerungszahl gleichmäßig zwischen Gelsenkirchen und Münster verteilt, dann hätten etwa 2.800 dieser Beschäftigten ihren Dienstsitz sofort von Münster nach Gelsenkirchen zu verlegen. Dass Gelsenkirchen dann noch in allen Rankings auf dem letzten Platz läge und den Hashtag #401GE vor sich hertragen würde, darf zumindest bezweifelt werden.

Aus der Sicht von Köln, Düsseldorf, Münster und Arnsberg sind diese Städte die Zentren. Sie besitzen die Definitionshoheit über ihr Gebiet, und unser Grenzstab steht aus ihrer Sicht an der äußeren Peripherie. Und Behörden, Unternehmen, Institutionen, Kammern, Verbände, Vereine siedeln sich eher nicht an der Peripherie an, sondern in den Zentren. Es ist daher sehr bedeutend, wo die Zentrale einer Verwaltung sitzt, weil diese Standortentscheidung einen riesigen Rattenschwanz an Investitionen nach sich zieht.

So wie der Landschaftsverband vom „westfälischen Ruhrgebiet“ spricht, nennt die Bezirksregierung Münster ihren Anteil am Ruhrgebiet „Emscher-Lippe-Region“. Das klingt zwar alles nett, es sieht aber das Ruhrgebiet nicht als Ganzes und teilt es stattdessen in die grade passenden Häppchen auf. Es ist auch ein ideologisches Ringen um Begriffe. Dazu zählt – am Rande erwähnt – auch der Begriff „Metropolregion Rhein-Ruhr“ (nicht zu verwechseln mit „Metropole Ruhr“). Diesen Begriff haben sich mal Geografen ausgedacht, um den gesamten Verdichtungsraum in NRW zwischen Bonn, Wesel und Hamm zu beschreiben. Hier wird dem Ruhrgebiet nur die Rolle als nördliches Anhängsel der Rheinschiene zugedacht. Auf dieser Ebene findet grade die Bewerbung für Olympia 2032 statt.

Was die Verwaltung auf der regionalen Ebene angeht, liegt Gelsenkirchen in einem Landschaftsverband und Regierungsbezirk mit dem 125 km entfernten Ibbenbüren, nicht jedoch mit den Nachbarstädten Essen, Herne oder Bochum.

Weil auch die Fußballverbände bis heute dieser Einteilung von 1815 folgen, hat ein Fußballverein aus Rotthausen größere Chancen in einer Liga gegen einen Verein aus dem 190 km entfernten Minden zu spielen, als gegen einen aus dem fußläufigen Schonnebeck. Diese Beispiele zeigen die reale Absurdität, für die unser Grenzstab steht.

Der Gelsenkirchener Kunstverein formuliert dazu:
„Die Installation an einem unscheinbaren und banalen Ort, der ansonsten keinerlei ‚Grenzerfahrungen’ vermittelt, irritiert durch die Willkürlichkeit der Grenzfindung und stellt den Grenzbegriff in einer ansonsten homogenen Region zur Diskussion.“  (www.kunstverein-gelsenkirchen.de/pages/projekte/landmark.htm)

Ein weiteres Charakteristikum für die Verwaltung des Ruhrgebiets ist die Einteilung in Kreise und Kreisfreie Städte. Die Kreise wurden neben den Provinzen und Regierungsbezirken 1816 bis 1817 als untere Ebene der preußischen Verwaltungsstruktur eingeführt. Infolge des rasanten Bevölkerungswachstums ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden im Ruhrgebiet zunächst die Städte Essen (1873), Duisburg (1874), Dortmund (1875) und Bochum (1876) zu Kreisfreien Stadtkreisen.

1885 wurde der Kreis Gelsenkirchen gebildet, der bis 1926 bestand. Schon 1896 schied die Stadt Gelsenkirchen aus dem Kreis aus und wurde als fünfte Stadt im Ruhrgebiet kreisfrei. Mit der Auflösung des Kreises wurden auch Wattenscheid und Wanne-Eickel Kreisfreie Städte.

Insgesamt gab es im Ruhrgebiet im Laufe der Zeit mehr als zwanzig Kreisfreie Städte, mehr als zehn Städte durften sich vorübergehend „Kreisstadt“ nennen. In zwei großen Wellen, Ende der 1920er Jahre und bei der kommunalen Neugliederung 1975, verloren viele dieser Städte ihren Status, so dass bis heute im RVR-Gebiet nur noch elf Kreisfreie Städte und vier Kreise übrig blieben.

Buer war übrigens von 1912 bis zur Vereinigung mit Gelsenkirchen 1926 Kreisfreie Stadt. 1975 wurde Wattenscheid mit Bochum fusioniert und Wanne-Eickel mit Herne. Viele Städte und Gemeinden verloren in diesen mitunter hart umkämpften Eingemeindungen ihre Selbstständigkeit.

Heute sind die vier Kreise Wesel, Recklinghausen, Ennepe-Ruhr und Unna für zusammen rund 1,8 Millionen Menschen im RVR-Gebiet zuständig. Die Kreise bearbeiten zahlreiche wichtige Aufgaben. So sind etwa die Schulämter, die Straßenverkehrsämter, die Kreispolizeibehörden, die Jobcenter, die Gesundheitsämter oder die Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen auf der Kreisebene angesiedelt. Wenn derzeit von 53 Impfzentren in NRW die Rede ist, dann deshalb, weil es in NRW 53 Kreise und Kreisfreie Städte gibt. Der Hashtag #401GE kommt daher, dass in der Bundesrepublik 401 Kreise und Kreisfreie Städte existieren.

Die Kreise sind keine einfachen Zweckverbände, wie RVR oder Landschaftsverbände, und auch keine Landesbehörden wie die Bezirksregierungen, sondern Gebietskörperschaften der kommunalen Selbstverwaltung, die in Artikel 28 GG garantiert wird. Alle Menschen, die in einem Kreis leben, sind unmittelbare Mitglieder der Kreise, was bei einem Zweckverband zwischen Kommunen nicht der Fall ist.

In NRW, und damit auch im Ruhrgebiet, bedient sich das Land dieser eigentlich kommunalen Kreisstruktur. Die Kreise sind daher gleichzeitig untere Landesbehörden. Ein Landrat ist so als oberster Repräsentant des Kreises nicht nur kommunaler Akteur, sondern gleichzeitig Vertreter des Landes in seinem Kreis.

Wie die Bezeichnung Landrat bereits erahnen lässt, gelten die Kreise gemeinhin als Verwaltungsstruktur des ländlichen Raumes. Umso verwunderlich ist es, dass sie für 1,8 Millionen Menschen in der Metropole(!) Ruhr zuständig sind. So ist der Kreis Recklinghausen mit seinen über 600.000 Einwohner*innen der bevölkerungsreichste der Bundesrepublik und beschäftigt 2.100 Menschen. Der Kreis umfasst auch Gebiete, die eine höhere Bevölkerungsdichte aufweisen als viele Großstädte.

Die Unterteilung des Ballungsraums Ruhrgebiet in Kreise und Kreisfreie Städte trieb erst jüngst in der Corona-Krise gefährliche Blüten. So gab es in Gladbeck lange keine einschneidenden Maßnahmen, obwohl die Inzidenz in der Stadt dies längst verlangt hätte. Das lag daran, dass der niedrigere Durchschnittswert im Kreis Recklinghausen, dem Gladbeck angehört, obwohl es mit diesem nur durch ein kleines Waldstück verbunden ist, zugrunde gelegt wurde. Dies führte dazu, dass einige Maßnahmen in Gelsenkirchen, also mitunter nur eine Straße weiter, schon längst in Kraft waren, obwohl die Inzidenz noch sehr deutlich unter der von Gladbeck lag.
Das starre Festhalten an der Kreisebene scheint bei der Pandemiebekämpfung im Ballungsraum nicht das beste Mittel zu sein. Es führte zu der Situation, dass in Oberhausen eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde, während dies in den umliegenden Städten Duisburg, Mülheim, Essen oder Bottrop nicht der Fall war, obwohl die Siedlungsbereiche unmittelbar ineinander übergehen. Wer auf der einen Straßenseite wohnte durfte raus, wer gegenüber wohnte musste drinnen bleiben.

Auch das Gezerre um die Frage, ob Gladbecker*innen die nahegelegenen Impfzentren in Bottrop oder Gelsenkirchen nutzen dürfen, oder sie tatsächlich für eine Corona-Impfung bis nach Recklinghausen fahren müssen, ist ein Resultat dieser Verwaltungsstruktur. Mittlerweile sind neben der Bürgermeisterin von Gladbeck, den Oberbürgermeister*innen von Bottrop und Gelsenkirchen, dem Landrat von Recklinghausen , dem Landtagsabgeordneten sowie der Bezirksregierung in Münster eine unfassbare Vielzahl von Akteuren mit einem simplen Piksen befasst. Eine Provinzposse, wie sie so wohl nur in der Metropole(!) Ruhr möglich ist.
Die Liste der Unmöglichkeiten kann beliebig fortgesetzt werden. Wer in Castrop-Rauxel lebt und ein Auto anmelden möchte, muss dies im entfernten Marl tun, in dem Wissen, dass es rund ein Dutzend Kraftfahrzeugzulassungsstellen gibt, die näher gelegen sind. Nur für Castrop-Rauxel ist leider keine dieser Stellen zuständig.

Das Verbundgebiet des 1980 gegründeten VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), der den ÖPNV der Region organisiert, besitzt wieder einen eigenen Zuschnitt, der ebenfalls nicht mit den Grenzen des RVR übereinstimmt. Einerseits reicht es bis an die niederländische Grenze und umfasst auch Gebiete wie Mönchengladbach, Düsseldorf oder Wuppertal, anderseits fehlt der östliche Teil des Ruhrgebiets wie beispielsweise Hamm.
Der VRR ist ein Konglomerat aus über 40 kommunalen und privaten Unternehmen. Die Hauptleistung des VRR besteht in einer einheitlichen Tarifgestaltung. Die operative Aufgabenausführung liegt weiterhin bei den Einzelgesellschaften. Für Gelsenkirchen erledigen dies bekanntlich die Vestische im Norden und die BoGeStra im Süden. An der Vestischen hält die Stadt 12 Prozent, an der BoGeStra rund 27 Prozent der Anteile. Auch hier wirkt die bereits beschriebene historische Verwaltungsstruktur bis heute nach.

Ohne auf die Details von unterschiedlichen Spurenbreiten und Einstiegshöhen näher einzugehen, ist es mittlerweile eine allgemein anerkannte Binsenweisheit, dass der ÖPNV im Ruhrgebiet jenseits der jeweiligen Stadtgrenzen nicht annähernd dem einer Metropole entspricht. Während in Wien mit dem 365-Euro-Ticket für einen Euro am Tag das gesamte Streckennetz ständig genutzt werden kann, reicht dieses Geld im Ruhrgebiet nach Einzelfahrscheinen nicht mal für ein Dutzend Hin- und Rückfahrten von Duisburg nach Dortmund. Viele Mittelstädte im Ruhrgebiet, wie etwa Herten, verfügen bis heute nicht mal über einen Bahnhof. Die Fahrpläne werden ständig ausgedünnt und sind nicht aufeinander abgestimmt. Nicht nur unter Experten gibt es nicht den geringsten Zweifel daran, dass die bestehende Verwaltungsstruktur nicht in der Lage ist, einen attraktiven, integrierten Nahverkehr für das Ruhrgebiet zu organisieren.

Einen weiteren Anteil an der Verwaltung des Ruhrgebiets haben die Wasserwirtschaftsverbände, allen voran die 1899 aus der Not der Wasserverschmutzung heraus gegründete Emschergenossenschaft. An ihr sind alle Abwasser einleitenden Unternehmen und Anrainer sowie Kommunen mit Anteil am Einzugsbereich der Emscher und ihrer Nebenflüsse beteiligt. Auch hier existiert also wieder ein separater territorialer Zuschnitt.

Auch die Justizverwaltung mit ihren eigenen Gerichtsbezirken oder die Finanzverwaltung mit ebenfalls abweichenden Finanzamtsbezirken tragen neben den bisherigen Beispielen durchaus zum einzigartigen Chaos der Verwaltungsstruktur im Ruhrgebiet bei, das sich in wieder abweichenden Zuschnitten von Kammern, Verbänden, Parteien oder Vereinen fortsetzt.

Besonders in den letzten Jahren kommt es zwischen beinahe allen bisher genannten Akteuren zu immer neuen Kooperationen. Das ist im Grundsatz natürlich zu begrüßen, aber es sorgt meist auch für Reibungsverluste, und es führt nicht selten dazu, dass sich Verantwortung für Verwaltungshandeln mitunter nicht mehr klar zuordnen lässt und eine demokratische Kontrolle kaum noch möglich ist. Die Komplexität dieser Kooperationen lässt sich kaum noch durchschauen und es ist oft nicht mehr transparent, wie und wo Entscheidungen überhaupt fallen. Es ist so ein System entstanden, in dem meist nicht offen über Dinge diskutiert wird, sondern in dem es in erster Linie darum geht, Fördergelder an Land zu ziehen – wofür ist dabei oft zweitrangig. Das höchste Ansehen genießen nicht mehr die Politiker*innen, die die besten Entscheidungen treffen, sondern diejenigen, die es am besten beherrschen, Fördergelder klar zu machen. Da viele Kooperationen nur punktuell angelegt sind, werden dadurch die negativen Auswirkungen von Gießkannen- und Windhundprinzip, nach denen die Fördergelder meist vergeben werden, oft noch verstärkt. Nachhaltiges Verwaltungshandeln wird so unmöglich.

Das beschriebene territoriale Zuständigkeitschaos und die Zerstückelung der Verwaltung ist letztlich auch eine Ursache dafür, dass kaum ein ruhrgebietsweiter Diskurs stattfinden kann. So gibt es kein Medium, dessen Verbreitungsgebiet sich auch nur annähernd mit dem deckt, was als Ruhrgebiet anzusehen ist. Das gilt für die Printmedien WAZ und Ruhr-Nachrichten ebenso wie für den WDR, der das Ruhrgebiet in die drei Regionalfenster Duisburg, Essen und Dortmund aufteilt. Das Ruhrgebiet bleibt dadurch eher ein Sehnsuchtsraum mit unübersehbaren Gemeinsamkeiten, kann sich aber nur schwer als gesellschaftlich relevanter Handlungsrahmen durchsetzen.

Einst war Gelsenkirchen die Stadt der 1.000 Feuer, Duisburg galt lange als reichste Stadt Deutschlands. Heute belegen beide Städte in allen Rankings die letzten Plätze. So lange es im Ruhrgebiet gebrummt hat und Geld gemacht wurde, hat es nicht interessiert, von wo aus die Region verwaltet wurde. Doch es brummt schon lange nicht mehr, und es wäre nun wohl doch mehr als eine Überlegung wert, ob es nicht vielleicht das Beste wäre, das Ruhrgebiet in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt einen Ausweg aus der Krise zu finden. Eine integrierte im Ruhrgebiet ansässige Verwaltung für die gesamte Region würde nicht auf einen Schlag für blühende Landschaften sorgen, aber sie könnte ein entscheidender Baustein bei der Bewältigung des vielzitierten Strukturwandels sein. Und sie birgt bei weitem mehr nachhaltiges Potenzial als etwa die jüngst vom Land initiierte Ruhrkonferenz.

Es ist offensichtlich, dass eine Verwaltungsstruktur aus vorindustrieller und vordemokratischer Zeit den komplexen Anforderungen einer polyzentrischen Städteregion wie dem Ruhrgebiet längst nicht mehr gerecht wird. Es kann nicht sein, dass eine Metropole(!) Ruhr heute noch aus dem Rhein-, Münster- und Sauerland verwaltet wird, wie eine große Zechenkolonie. Und es ist auch eine Frage regionaler Gerechtigkeit, die unser Grenzstab anmahnt. Münster, wir müssen reden.

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Ein Gedanke zu “Münster, wir müssen reden!

  1. Neue Ausgabe: 30.12.20, leider gibts hier keine Kommentarspalte „allgemein“.
    Schön, dass es euch weiter gibt!
    Hier einige Kritikpunkte zur Lesbarkeit von „Autoren“:
    Lektoriert Ihr Herrn Sombetzki nicht? Wer soll diese Bleiwüste lesen und vor allem verstehen? Selbst ihm zugeneigte Personen geben nach einer halben Seite Text frustriert auf! Sehr, sehr schade, weil er sicher was zu sagen hat, es leider aber nicht vermitteln kann! Fällt euch das nicht auf? Da habt Ihr als Redaktion doch eine Verantwortung!
    Es gibt auch noch andere, die ein Lektorat wegen besserer Lesbarkeit bräuchten. Aber vielleicht ist euch das auch nicht wichtig. Es ist ja ein ganz persönliches Projekt, die Isso.
    Wieso schreibt M. Voregger nicht mehr? Der war klar in seinen Beobachtungen und Schreibstil.
    @ Denise Klein: Menschen zu unterstellen, extra durch die Stadt zu fahren, um Müllberge zu fotografieren – klingt gewagt, kann sein. Aus eigener Erfahrung steuere ich bei: Nach FÜNF Jahren – zusammen mit einem großen Wohnungsunternehmen- schafften wir es nicht in Bulmke einen Dauermüllplatz vor einer Wohnstraße zu entfernen. Das macht einen krank, dort leben zu müssen- da muss man dann weg. Broken-Window- Effekt ist doch bekannt – und da sollen soll man/frau sich nicht so anstellen??? Das größte Erfolgserlebnis war, dass der plötzlich zusätzlich mitten im Müll aufgestellte Kleidercontainer illustrer Wohlfahrtsverbände wieder abtransportiert wurde. Bis heute wird dort hingworfen und wieder eingesammelt. Bis heute freue ich mich, wenn ich daran vorbei fahre, es geschafft zu haben, die Stadt zu verlassen. Nichts hat sich geändert. Im Gegenteil. Die AFD sitzt im Stadtparlament. Und ich habe gern dort gelebt!!! Das ist tragisch und sicher kein Grund, es „klein“ zu reden. Der Schmerz der Stadt bleibt in den Knochen – den wird man nicht mehr los. Und wünscht sich – hoffnungslos- dass es irgendwann mal besser wird. und gerne dazu beitragen will.
    Guten Rutsch.

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