„Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – das ist geplant
Angehörige eines Haushalts dürfen nur eine weitere Person pro Tag treffen, insgesamt dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen sind. Eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr – welche Ausnahmen gelten, wird derzeit noch debattiert. Genannt sind bislang medizinische und zwingende berufliche Gründe, Pflege sowie Sorge- und Umgangsrechts und wohl das Gassigehen mit dem Hund. Freizeit- und Kultureinrichtungen … „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – das ist geplant weiterlesen