Eilbedürftigkeit besteht!

Woraus der hohe Zeitdruck beim Bau der neuen Schulen resultiert Eine Stellungnahme von Bildungsdezernentin Annette Berg, 28. April 2020
Der von Herrn Stadtbaurat Heidenreich benannte Grund des hohen Zeitdrucks ist in der Tat der ausschlaggebende. Aus den beigefügten Vorlagen für die politischen Gremien können Sie im Detail nachlesen, warum diese Eilbedürftigkeit besteht – die Essenz hieraus will ich Ihnen gerne kurz darstellen.
Das vorliegende Gutachten zur Schulentwicklung für die Primarstufe und Sekundarstufe I/II setzt an die von der Stadt Gelsenkirchen im Jahr 2016 erstellten Prognosen und unmittelbar eingeleiteten zahlreichen schulbaulichen/schulorganisatorischen Maßnahmen an. Sie wurden eingebettet in verschiedene an den Schulbereich adressierte Investitionsförderprogramme, wobei „Gute Schule 2020“ das bekannteste ist. Allein aus diesen Programmen erreicht das Gesamtvolumen der Investitionen für unsere Schulen in den nächsten Jahren weit über 100 Millionen Euro.


Das ist gut angelegtes Geld aber nicht nur in Steine, sondern auch in Köpfe.
Denn: Nachdem bereits über Konjunkturpakete alle!! Schulen in Gelsenkirchen einen Glasfaseranschluss erhalten haben, ist die Stadt Gelsenkirchen folgerichtig den nächsten Schritt gegangen und hat wiederum alle Schulen mit interaktiven Whiteboards ausgestattet. Sie können sich persönlich in den Schulen informieren, welche weitreichenden Schritte in das digitale Zeitalter hier gegangen wurden und hierbei auch in Erfahrung bringen, dass die Schulen beim Support nicht alleine gelassen werden. Auch wenn die Corona-Pandemie den Schulen nicht an jeder Stelle die organisatorische und pädagogische Vorbereitungszeit gelassen hat: Das Home-Schooling ist in Gelsenkirchen – was die technische Seite anbelangt – keine Vision mehr, sondern Wirklichkeit.


Die prägnanteste, ja auch stadtprägendste Maßnahme aus dem o.a. benannten Investitionspool ist sicherlich der Neubau der sechszügigen Kulturschule an der Europastraße, für die ein deutschlandweiter Auslobungswettbewerb mit einem am Ende sehr attraktiven Siegerentwurf durchgeführt wurde.

Die Entwicklung seit 2016 hat sich aber erneut verändert. Die weiter steigenden Geburten- und Zuwanderungszahlen haben eine Neubewertung der Gesamtsituation erforderlich gemacht, insbesondere auch, was das Tempo der Umsetzung anbelangt.
Es besteht Konsens in der Bewertung des Gutachtens, dass zum Abbau der anstehenden Schülerzahlen und dringenden Entlastung der bestehenden Schulen der Neubau von Grundschulen und einer weiterführenden Schule vor die Klammer des noch zu erstellenden Schulentwicklungsplanes gezogen und zeitnah eingeleitet wird. Die Verwaltung hat für die politischen Gremien verschiedene Beschlussvorlagen mit der Zielsetzung erstellt, die notwendigen Planungsaufträge zu erteilen.

Zu Ihrer Information habe ich aus einer der beiliegenden Vorlagen nachfolgende Textpassage zur baulichen Ausführung kopiert:

VI. Bauliche Ausführung
Architektenwettbewerb
Aus Zeitgründen wird auf eine Auslobung über einen Architektenwettbewerb verzichtet. Bei der Vergabe von Architektenleistungen ist das Vergaberecht zu beachten.

Bauweise

Die planerische Konzeption des Gebäudes soll in elementierter oder modularer Bauweise erfolgen. Hierdurch können die Vorteile einer werksseitigen Vorfertigung in optimierter Form eingesetzt werden. Aufgrund der modularen, statisch tragenden Stahlrahmenstruktur mit nur wenigen Zwangspunkten sind spätere Grundrissänderungen, z. B. durch Versetzen von Innenwänden ebenso möglich, wie spätere Gebäudeerweiterungen oder Aufstockungen. Dabei trägt das hohe Maß an Vorfertigung der Module zu einer durchgängig hohen Qualität und Detailgenauigkeit bei, verkürzt auch wesentlich die Bauzeiten und senkt die Herstellungskosten maßgeblich.

Gestaltung

Die äußere (Fassaden-)Gestaltung des Schulgebäudes wird sich an der städtebaulichen Situation und der umgebenden Bebauung in einer ansprechenden Weise orientieren.

Planung und Ausführung

Das Referat Hochbau und Liegenschaften muss neben der werterhaltenden Instandhaltung der zahlreichen Schulimmobilien den anerkannten Zu- und Neubaubedarf aus der Bedarfsplanung Schule 2018-2026 zügig realisieren. Dies auch, um eine maximale Förderung aus den an den Schulbereich adressierten Investitionsförderprogrammen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG I / II) zu erreichen. Um den anerkannten Zu- und Neubaubedarf zügig zu realisieren und gleichzeitig die vollständige Umsetzung (und damit maximale Ausschöpfung der Förderung) der Maßnahmen aus den Investitionsförderprogrammen für Schulen und die laufende Unterhaltung sicherzustellen, wird zusätzlich zur Fachverwaltung die Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH als Entwicklungspartner in den Planungsprozess einbezogen.

Auch wenn die Zeit leider nicht erlaubt, eine weitreichende Beteiligung durchzuführen, ist zurzeit unter meiner Leitung eine kleine Expertengruppe mit der Grundkonzeptionierung einer modernen Grundschule beschäftigt, in die Aspekte von originärem Unterricht, Inklusion und Ganztag einfließen und auch andere (außer-)schulische Anforderungen angemessen berücksichtigt werden. Seien Sie versichert: Auch diese Schulen werden von dem lehrenden und nichtlehrenden Personal zu einem Haus des Lebens- und Lernens gestaltet.
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2 Gedanken zu “Eilbedürftigkeit besteht!

  1. Wenn es heißt: „Aus Zeitgründen wird auf eine Auslobung über einen Architektenwettbewerb verzichtet.“, können die Zeitgründe allein nicht den Verzicht auf zwingende Rechtsvorschriften begründen:

    1. Wenn der Schwellenwert erreicht ist, sollte eine Vergabe an einen Architekten erst nach einer EU-weiten Ausschreibung im so genannten VOF-Verfahren erfolgen dürfen.

    2. Aber auch unterhalb des Schwellenwertes sieht die VV zu § 55 LHO NRW vor, dass angemessene Fristen einzuhalten sind, um ein faires Verfahren zu gewährleisten:

    VV zu § 55 LHO NRW
    2.1 Europarechtliche Grundsätze
    Auch unterhalb (!!) der EU-Schwellenwerte sind vom Auftraggeber die europäischen Grundprinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten.

    Die Auftragsvergabe muss im Einklang mit den Vorschriften und Grundsätzen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfolgen. Es gelten folgende Grundsätze:
    a) diskriminierungsfreie Beschreibung des Auftragsgegenstandes,
    b) gleicher Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen Mitgliedstaaten,
    c) gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen,
    d) angemessene Fristen und
    e) transparente und objektive Verfahrensdurchführung.

    Dass die Stadt in der Lage ist, die geltenden Rechtsgrundsätze nicht zu beachten, darauf lässt die Begründung des Zeitdrucks schließen, die juristische Relevanz in Bezug auf die Frage hat, ob die Stadt mit Auftragserteilung an einen ausgesuchten Architekten ein faires Verfahren durchzuführen gewillt ist oder nicht.

  2. Leider wurde die Isso Redaktion mit Informationen, die nicht mit der Kernfrage an sich zu tun haben, „zugemüllt“. Dieses Vorgehen der SPD Verwaltung kennen wir aus dem Rat und den Ausschüssen zu Genüge.

    Die Kernfrage hier lautet: Warum ist eine Ausschreibung nicht möglich? Die Verwaltung sagt aus Zeitgründen. Daraus ergeben sich Folgefragen:

    Wie lange dauert eine Ausschreibung eigentlich und wieviel Zeit mehr wird benötigt?
    Welche Auswirkungen hätte dieses „mehr an Zeit“ für die Umsetzung des Plans?
    Hätte man diesen Vorgang nicht in dem bestehenden „Arbeitskreis“ / interfraktionell besprechen können, um Beschlüsse schneller zu fassen und Zeit zu gewinnen, damit eine Ausschreibung möglich ist?
    Kann man eine Ausschreibung beschleunigen?

    Letztendlich ist das passiert, was wir seit Jahren aus gelebter Praxis kennen. 1. Die Entscheidung wird hinter verschlossenen Türen getroffen. 2. Die SPD Verwaltung bereitet einseitig Vorlagen und Argumente vor, die diese Entscheidung stützen. 3. Die SPD boxt die Entscheidung mit ihrer absoluten Mehrheiten durch.

    Interessant, aber auch lustig kann es werden, wenn der Prozess hier nicht aufhört. Wenn die SPD starken Gegenwind bekommt, revidiert sie Ihre Entscheidung und behauptet ohne mit der Wimper zu zucken, dass sie schon immer etwas anderes gewollt hätte: Siehe Gesamtschule Schalker Verein oder Bäderkonzept.

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