Ich kauf mir was

Jeden Dienstag und Samstag ist der Flohmarkt an der Willy-Brandt-Allee gut besucht. In unmittelbarer Nähe des Schalker Stadions werden vor allem Neuwaren und Lebensmittel verkauft. Wo viele Besucher auf der Suche nach einem Schnäppchen sind, macht der Betreiber des Marktes ein gutes Geschäft. Richtigen Trödel gibt es hier kaum, aber dafür Zahnbürsten, Kosmetik, Batterien und viele andere Dinge des täglichen Bedarfs.

Ali Akyol ist Unternehmer und sitzt für die WIN im Stadtrat. Er kritisiert den hohen Anteil an Neuwaren und die negativen Auswirkungen für die Stadt. Wer sich auf den Weg zum Flohmarkt am Stadion macht, der wird schnell sehen, dass der Anteil der Neuwaren bei etwa 90 Prozent liegt.

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Juni 1995 einem Forderungskatalog für Trödelmärkte auf städtischen Grundstücken zugestimmt. Damit sollte der Verkauf von Neuwaren auf zehn Prozent beschränkt werden. Außerdem war vorgesehen, den Verkauf von Obst und Gemüse komplett zu verbieten.
„Die Vorgabe des Rates wird missachtet, und die Verwaltung schaut weg“, kritisiert Ali Akyol. „Der Einzelhandel und die Wochenmärkte in Gelsenkirchen nehmen Schaden, aber die Verwaltung interessiert das nicht.“

Die Stadtverwaltung sieht sich hier nicht in der Verantwortung: „Sortimentsbeschränkungen aufgrund einer vertraglichen und damit freiwilligen Vereinbarung sind weder durch die Stadt noch durch die FC Schalke 04 Stadion Beteiligungsgesellschaft erreichbar gewesen“, erklärt Stadtbaurat Martin Harter in einer Stellungnahme. „Derartige vertragliche Verpflichtungen existieren daher nicht.“

Ali Akyol verweist auf seine Akteneinsicht und führt mehrere Stellen an, woraus hervorgeht, dass sowohl die Schalke 04 Betreibergesellschaft und auch der Pächter die Beschränkungen für den Markt anerkannt haben: „Ich habe mehrere Passagen in den Unterlagen gesehen, wo es schwarz auf weiß steht, dass der Forderungskatalog akzeptiert wurde.“

Ursprünglich hat der Pächter des Flohmarktes für die rund 32.000 qm eine Miete von 45.000 DM an die Stadt gezahlt. Später wurde das Gelände mit dem bestehenden Pachtvertrag an den FC Schalke 04 übergeben. Schalke hat den Vertrag mit dem Pächter 2016 um zehn Jahre verlängert, ohne dabei auf die Einhaltung des städtischen Forderungskatalogs zu bestehen. Der Stadtverordnete Akyol schätzt, dass der Pächter des Flohmarktes jedes Jahr drei Millionen Euro einnimmt. Das ergibt seit 2003 eine Summe von 45 Millionen Euro. Betrieben wird der Markt derzeit von der Gigantmarkt – Kupfer & Seidl Veranstaltungen GbR. Laut Ali Akyol gibt es in den Akten einen Vermerk, dass Schalke 04 auf die „unerwünschte Entwicklungen“ beim Verkauf von Neuwaren auf dem Flohmarkt hingewiesen wurde. In diesem Zusammenhang wird der Forderungskatalog aufgeführt, und Schalke 04 hatte damals Kontakt mit dem Pächter aufgenommen. „Dieser wiederum hat bestätigt, dass er die Einhaltung des Forderungskataloges zukünftig sicherstellen werde“, wundert sich Akyol über die von allen Beteiligten aktuell geäußerte Unkenntnis.

Wie hoch die Umsätze der Markthändler sind, lässt sich kaum schätzen. Es liegt auf der Hand, dass die hier von den Kunden gekauften Waren sich negativ auf den Umsatz der Einzelhändler in Gelsenkirchen auswirken. Die Stadtverwaltung hat erstmals 2004 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept durch externe Berater erstellen lassen und dies bisher zweimal aktualisiert. Damit soll die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen so gestaltet werden, dass es für die Innenstädte keine Nachteile gibt und die Nahversorgung für die Bürger sichergestellt ist.

„Der Flohmarkt steht in seiner jetzigen Form im klaren Widerspruch zum Einzelhandelskonzept“, sagt Ali Akyol. „In dieser Form fördert die Stadtverwaltung, dass der Handel von modernen Strukturen in unmoderne Strukturen umgeleitet wird“.

Es steht der Vorwurf im Raum, die Verantwortlichen in der Verwaltung würden beim Flohmarkt nicht so genau hinschauen, das an anderer Stelle aber sehr wohl tun. Etwas mehr als einen Kilometer entfernt vom Flohmarkt gibt es mit Aldi, Netto und Lidl in Schalke gleich drei große Einzelhändler in unmittelbarer Nähe. Aldi wollte seine Verkaufsfläche erweitern, was die Verwaltung mit einer baurechtlichen Maßnahme verhindert hat. Dabei bezog sich Stadtbaurat Martin Harter ausdrücklich auf das Konzept: „Die Stadt Gelsenkirchen ist weiterhin von den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes überzeugt. Wenn wir uns davon verabschieden, öffnen wir der massiven Erweiterung von Verkaufsflächen auf der grünen Wiese und der Schließung von wohnortnahen kleineren Einheiten Tür und Tor.“

Die Aldi-Filialen in Gelsenkirchen sind im Schnitt 16 Jahre alt, und das Unternehmen will die Standorte attraktiver machen. Dazu gehört auch die Ausweitung der Verkaufsflächen, was in Gelsenkirchen durch die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Politik bisher verhindert wird. In Horst hat Aldi Ende Juni 2017 eine Filiale an der Fischerstraße geschlossen. Laut einem Unternehmenssprecher rechnet sich der Standort nicht mehr, da immer weniger Kunden in den alten Laden kamen.

Der Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln wird in der Regel im direkten Umfeld oder zumindest in der eigenen Stadt vorgenommen. Doch 21 Prozent der Gelsenkirchener Bürger/innen kaufen inzwischen außerhalb der Stadtgrenzen ein. Das Institut für Handelsforschung hat 2014 in diesem Bereich eine Kaufkraft von 529,6 Millionen Euro für die Stadt ermittelt. Der Umsatz des Einzelhandels kommt in dieser Zeit auf 419,2 Millionen Euro. Es gibt also einen Abfluss von Kaufkraft in Höhe von 110 Millionen Euro in andere Städte – 2008 waren es im Vergleich nur 27 Millionen Euro. Das hat negative Auswirkungen auf die Lebensqualität in Gelsenkirchen sowie auf Steuereinnahmen, Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handel. Dabei sieht das Einzelhandelskonzept einen Spielraum für die Weiterentwicklung der bestehenden Standorte außerhalb der Innenstädte ausdrücklich vor.

Es ist weiter nicht geklärt, warum die Stadt als Eigentümerin des Geländes nicht spätestens bei den Vertragsverhandlungen 2016 zwischen Schalke 04 und dem Pächter des Flohmarkts ihre Forderungen durchgesetzt hat. Eine Anfrage der Redaktion an die Verwaltung wurde bisher nicht beantwortet.

Der Flohmarkt im Berger Feld wird wohl noch länger ein Thema in Gelsenkirchen bleiben. Die Lage des Einzelhandels und die Haltung der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sollten dabei ebenfalls öffentlich diskutiert werden.

Infokästen

Die Akteneinsicht

Die Akteneinsicht läuft ein wenig so ab, wie ein Besuch in der Gauck Behörde in Berlin. Alle Mitglieder des Stadtrats haben die Möglichkeit eine Einsicht zu beantragen. Sie können dann die entsprechende Abteilung der Verwaltung aufsuchen und die Akte wird ihnen vorgelegt. Es dürfen in der Regel keine Kopien, Scans oder Fotografien angefertigt werden. Die Informationen können nur notiert werden.

Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NW) ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten und ermöglicht den Bürgern den freien Zugang zu den Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Das betrifft die Verwaltungen des Landes, der Kommunen, der Kommunalverbände und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Bürger können sich mit einem Hinweis auf das IFG an die jeweilige Behörde wenden und auf das IFG verweisen. Ganz einfach läuft so eine Anfrage über die gemeinnützige Plattform www.fragdenstaat.de. ab. Wenn es Probleme bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen gibt, kann auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen weiterhelfen.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Rechtliche Rahmenbedingungen

Flohmärkte gelten als jahrmarktähnliche Vergnügungsveranstaltungen und unterliegen nicht der Regelung für den Einzelhandel. Auf den klassischen Parkplatz-Trödelmärkten werden nach Schätzungen von Experten inzwischen bis zu 60 Prozent Neuwaren verkauft. Das ist legal, solange sich die Händler an bestimmte Gesetze halten. Dazu gehören folgenden Regelungen:

Verkauf erst ab 11 Uhr: Trödel darf sonntags nicht schon in aller Herrgottsfrühe verkauft werden.

Auszeichnungspflicht: Genau wie in einem Geschäft müssen Neuwarenhändler auf dem Trödelmarkt jeden Artikel mit einem Preis auszeichnen, damit die Preise für die Kunden transparent bleiben.

Gewerbeschein: Als Privatperson darf man seinen eigenen Trödel ohne Anmeldung eines Gewerbes verkaufen. Händler, die regelmäßig ihr Geld damit verdienen, brauchen in Deutschland einen Gewerbe- bzw. Reisegewerbeschein.

Zeitablauf

seit 1989 finden auf der Fläche an der Willy Brandt Allee Flohmärkte statt
1995 wird der Forderungskatalog der Stadt aufgestellt
1997 übernimmt die FC Schalke 04 Beteiligungsgesellschaft die Wahrnehmung städtischer Belange
2001 beginnt mit der Eröffnung der Arena die Vertragslaufzeit von 30 Jahren zwischen der Schalke 04 Beteiligungsgesellschaft und dem Pächter des Flohmarkts
2004 wird ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept durch die CIMA Beratung + Management GmbH Köln erarbeitet
2008 wird dieses Konzept zum ersten Mal fortgeschrieben
2015 erfolgt eine weitere Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts durch das Planungsbüro Junker + Kruse aus Dortmund
2014 erfolgt die Anfrage der WIN an die Verwaltung
2016 erfolgt die Verlängerung des Vertrags zwischen der Schalke 04 Betriebsgesellschaft und dem Marktbetreiber Gigantmarkt – Kupfer & Seidl Veranstaltungen GbR
13.7.2017 lehnt der Rat der Stadt die Erweiterungswünsche von Lebensmitteldiscountern ab
19.10.2017 Bericht des Stadtverordneten Ali Akyol zur Akteneinsicht zum Flohmarkt in der Sitzung des Rates
11.1.2018 erfolgt die Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht

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5 Gedanken zu “Ich kauf mir was

  1. Der Vertrag mit dem Flohmarktpächter lief 2003 aus. Spätestens (!) dann hätte die Stadt die Möglichkeit gehabt, den Forderungskatalog des Rates umzusetzen, so sieht es die Ratsorlage aus 1995 vor(!). Indem man das Grundstück S04 überlassen hat, kann man nicht sagen, wir als Stadt sind jetzt aus der Verantwortung und S04 ist nicht an die Ratsvorlage gebunden. Nicht einmal in einer Bananrepublik passiert so etwas, aber in dieser von der SPD mit ihrer absoluten Mehrheit beherrschten Stadt und Verwaltung.

    1. Wenn es einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1995 geben sollte, der den Forderungskatalog – als Teil eines übergeordneten Konzepts (?!) – rechtlich in die Welt setzt, stellen sich weitere Fragen:

      1. Wie lautet der Ratsbeschluss vermittels dessen dem Forderungskatalog rechtliche Geltung zukommt?
      2. Wie kann der Ratsbeschluss von 1995 – mit welcher Vorlagennummer (?) – eingesehen werden, da das Ratsinformationssystem keine Daten vor dem Zeitraum 1999 liefert? (*Hinweis: Die Daten der Wahlperioden 1999 – 2004 und 2004 – 2009 erreichen Sie durch die Auswahl des Punktes „Archiv“.)
      3. Sollte die Verwaltung an einer Kommunikation mit der Öffentlichkeit wirklich interessiert sein, würde sie die relevanten Dokumente mit einer Pressemitteilung im Stadt Gelsenkirchen-Portal veröffentlichen. Da das bisher nicht geschehen ist, stellt sich die Frage, ob das noch geschehen wird; damit ein im Sinne eines modernen, an Transparenz interessierten und damit Demokratie verwirklichenden Kommunikationskonzepts des Oberbürgermeisters, der Beigeordneten und der Pressestelle im Ansatz erkennbar wird?
      4. Ist die Verwaltung – intern, wie extern – überhaupt an einem modernen, demokratischen Kommunikationskonzept interessiert, wenn sie eine notwendige Aufklärung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen versteckt?

  2. Die Information, dass bei Akteneinsicht keine Kopien erlaubt sind, entspricht nicht den Tatsachen. Mir ist aber bewusst, dass die Verwaltung den Fraktionen im Gelsenkirchener Rathaus diese Information in dieser Weise gegeben haben könnte.

    Die Verwaltungsgerichte entscheiden diesbezüglich anders, nachdem das VG Gelsenkirchen die Notwendigkeit der Anfertigung von Kopien im Einzelfall für erforderlich gehalten hat.

    Zur Entscheidung: https://www.jurion.de/urteile/vg-gelsenkirchen/2013-12-18/15-k-2741_11/

  3. Dass die Stadt Gelsenkirchen mit ihrem Forderungskatalog, als wesentlichem Teil des öffentlichen Interesses, die aus den Regelungen des Einzelhandelskonzepts erwachsen, durchdringt, und diese im Wege von Auflagen bzw. nach Gegenstand – „Trödelmarkt“ mit begrenzter Anzahl gewerbliche Anbieter im Rahmen des Forderungskatalogs – bei der Festsetzung rechtlich relevant durchsetzt, läge m.E. im Rahmen des gesetzlichen Handlungsspielraum der §§ 69, 69a Abs. 2 GewO.

    Daneben habe ich mit Artikel vom 4. Februar 2018 aufgezeigt, dass eine Nutzungsänderung eines Parkplatzes zu einem Trödelmarkt laut Verwaltungsgericht Düsseldorf durchaus der Baugenehmigung nach § 63 Abs. 1 BauO NRW bedürfen kann, womit die Ansicht der Verwaltung aus der Vorlage der Verwaltung VB 6 – 14-20/5288, vom 11.01.2018, Frau Kahrels – „Trödelmärkte unterliegen insofern keiner “planungs- oder baurechtlichen Steuerung“ – insgesamt durchaus kritisch gesehen werden muss.

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