Lästige Öffentlichkeit: Ein Update in Sachen Flohmarkt an der Arena

 

„Der Trödelmarkt an der Veltins-Arena in Gelsenkirchen ist sicher einer der größten Trödelmärkte in ganz Deutschland.“

Veranstalter Gigantmarkt Gelsenkirchen
Kupfer & Seidl Veranstaltungen GbR

Die Debatte um den Flohmarkt an der Schalker Arena lässt die Politik nicht los. Angestoßen vom Stadtverordneten Ali-Riza Akyol, der Akteneinsicht nahm, beschäftigen Fragen nach ignorierten Ratsbeschlüssen zur Sortimentsregelung, Ahndungsmöglichkeiten nach Gewerbe- oder Privatrecht, Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit aber nicht nur die Politik und Presse, sondern auch die Diskussionsforen im Netz.

Dort erhält das Agendasetting Akyols eher Zuspruch. In der Presse hingegen wird er gerne als enervierendes, die Spielregeln nicht einhaltendes enfant terrible dargestellt. Verbissen in der Sache, meist über‘s Ziel hinausschießend. Im Vergleich zu den Aktivitäten im restlichen Rat der Stadt ist Akyols Arbeitsdisziplin sicher rasant. Aber offenbar nimmt er seinen Wählerauftrag ernst und tut das, was ein Oppositionspolitiker zu tun hat: die Verwaltung und die Mehrheitsfraktion zu kontrollieren. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass da manch einer die Augen verdreht, sei´s drum.

Ärgerlich ist – und das immer wieder und immer öfter – , dass relevante Themen in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen verlegt werden. Immer mit Daten- und Vertragsschutz Dritter begründet. Das muss für alles herhalten. Dabei geht es hier nicht um einzelne personelle Angelegenheiten, sondern um ein Thema von fast ausschließlich öffentlichem Interesse.

Das Besprechen hinter geschlossenen Türen kann Ali Akyol nicht nachvollziehen: „Gegenstand der Diskussion ist ein Grundstück der Stadt, also der Bürgerinnen und Bürger. Diese haben den Anspruch zu wissen, was, zu welchen Konditionen, durch wen genehmigt und mit welchen Auswirkungen dort stattfindet. Welche Informationen gibt es, die man heute noch von der Öffentlichkeit fernhalten will? Die wesentlichen Eckdaten des Vorgangs sind allen klar“, so Akyol.

Dass es beim Thema Flohmarkt nicht nur Rede-, sondern auch Handlungsbedarf gibt, ist offensichtlich. In durchregulierten Gesellschaften ist der ordentliche Kaufabschluss mit einem Bon obsolet, das Recht auf Garantie, eine durchgängige Kühlkette, Schadstofffreiheit und DIN-Norm in die DNS des Deutschen festgeschrieben. Doch ob diese Regeln an der Arena so eingehalten werden, ist fraglich. Der Betreiber, die in Gelsenkirchen ansässige Kupfer & Seidl Veranstaltungen GbR, betonte in einem WAZ-Interview vom 16. März den sozialen Aspekt ihres Geschäfts. So seien gerade die Ärmsten auf die günstigen Preise des 32.000 qm großen Marktes angewiesen. Markus Seidl, Partner der GbR, verweist auf die geringe Qualität der Waren, die somit den Waren in der Innenstadt keine Konkurrenz machen könnten.

Doch muss sich das Geschäft wohl auch für Markthändler, mehr noch für die Betreiber lohnen. Würde das Sortiment dem Forderungskatalog von 1995 angepasst werden, das Ende des Flohmarktes wäre sicher. Denn das würde bedeuten, dass der Neuwarenbestand von heutigen 90% auf 10% zusammenschnurren würde, Lebensmittel dürften gar nicht mehr verkauft werden.

Verkomplizierend kommt hinzu, dass die Stadt keinen direkten vertraglichen Einfluss auf das Miet- und Untermietkonstrukt mehr hat. Bis 1997 vermietete die Stadt das Gelände an den Generalpächter „Der Wert J – Werteverwaltungsgesellschaft mbH“ mit Sitz in Starnberg. Jährlich brachte das um die 45.000 DM in die Stadtkasse. 1995 stießen Kupfer & Seidl als Untermieter und Marktbetreiber hinzu. Im Zuge des Arena-Baus wurde das Gelände mit dem bestehenden Pachtvertrag an den FC Schalke 04 übergeben.

Zurück ins Hans-Sachs-Haus. Immer wieder war der Forderungskatalog in verschiedenen Verwaltungsschreiben thematisiert, immer in dem Duktus, der nahelegt, es habe eine Vereinbarung gegeben. Doch scheint man heute, glaubt man Stadtrat und Rechtsdezernent Christopher Schmitt, nur die Handhabe einer zivilrechtlichen Vereinbarung zu haben. Auch habe sich die Stadt Gelsenkirchen nach heutiger Beurteilung schon 1989 „der Möglichkeit beraubt“, einer Untervermietung mit eigenen Auflagen zuzustimmen. Die Zustimmung zur Untervermietung war schon erteilt und nur an die finanzielle Potenz des neuen Untermieters gebunden.

Aber eine gute Recherche, auch bei Aktenstudium durch die Fraktionen, ist kaum möglich, denn die Akten sind nicht vollständig. Das Wichtigste: es findet sich kein final unterschriebener Vertrag zwischen Verwaltung und Betreiber, dass Letzterer die Auflagen akzeptiert. Doch scheinbar sind Generationen von Verwaltungsangestellten davon ausgegangen, dass ein Vertag geschlossen worden sei. So informierte die Verwaltung 2001 gar die Bezirksregierung, dass der Verkauf von Neuwaren auf den Trödelmärkten zwar zulässig, jedoch auflagegemäß 10% des Gesamtwarenangebots nicht überschreiten soll. Und auch im Vertag zwischen Generalpächter und Kupfer & Seidl steht der Passus:

„Alle Rechstvorschriften und Auflagen der Stadt Gelsenkirchen, die die Durchführung von Trödelmärkten betreffen, sind durch den Mieter strengstens zu beachten.“

Doch wer will Vorschriften beachten, wenn es angeblich keine gibt?

Aber auch sonst scheint die Stadt Gelsenkirchen keine Probleme mit dem Flohmarkt zu haben. Dass er den Innenstädten keine Konkurrenz mache, das sieht die Stadt Gelsenkirchen ähnlich wie Seidl & Kupfer. Allerdings mit teilweise anderen Argumenten.

Aufschlussreich ist die Antwort der Stadtplanung vom 29. Januar 2018 auf Akyols Anfrage, inwiefern die Gelsenkirchener Flohmärkte das städtische Einzelhandelskonzept tangierten. Nach Einschätzung der Verwaltung gibt es keine absatzwirtschaftlichen Untersuchungen, ob solche Flohmärkte die Kaufkraft aus den Innenstädten und den Nebenzentren zieht. Auch verweist die Stadtplanung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW von 1995. Demnach handele es sich bei dem im Urteil behandelten Flohmarkt

„…um eine mehr oder weniger planlose Ansammlung durchaus auch beliebig wechselnder Kleinhändler. Er hält kein Angebot bereit, das von vorneherein für eine gewisse Dauer feststeht und auf dessen Vorhandensein der Kunde sich einrichten und verlassen könnte.“

Allerdings bestätigte Markus Seidl, dass von den mehr als 500 Händlern 300 eigentlich immer da seien. Somit gibt es für Stammkäufer durchaus eine Verlässlichkeit des Warensortiments.
Wenn man in der Begründung des Urteils, das die Stadt Gelsenkirchen zur Untermauerung ihrer Lageeinschätzung bemüht, weiterliest, handelt es sich aber beim beurteilten Flohmarkt um einen, der diesen Namen eher verdient:

„Angeboten werden sollen im wesentlichen Trödelwaren, gebrauchte Waren aller Art, Sammlerstücke sowie Jahrmarkt- und Wochenmarktartikel“

heißt es im OVG-Beschluss. Und wer die auf dem Arena-Markt findet, kann sich zu Recht über sein Finderglück freuen.

Fotos: Uwe Rudowitz, Detlef Aghte, Ralf Nattermann

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4 Gedanken zu “Lästige Öffentlichkeit: Ein Update in Sachen Flohmarkt an der Arena

  1. Leider hat sich an einer Stelle – für mich offensichtlich – ein Missverständnis eingeschlichen, das ich korrigieren möchte: „In durchregulierten Gesellschaften ist der ordentliche Kaufabschluss mit einem Bon obsolet“

    Laut Duden bedeutet obsolet: nicht mehr gebräuchlich; nicht mehr üblich; veraltet; überflüssig.

    Ich gehe davon aus, dass in dem Zusammenhang mit dem Thema „Garantie“ wohl das Gegenteil gesagt werden sollte: Ein Bon ist „Usus“. Mit der Bedeutung von „Brauch, Gewohnheit, Sitte“ – hier als Verkehrssitte – womit der Bedeutungsgehalt unmissverständlich verdeutlicht. Nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ist ein wichtiger Grundsatz im Zivilrecht (BGB).

    Beim Thema Bon möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass eine Anfrage beim Finanzamt, was hier nötig ist, Klarheit schaffen könnte. Meine Recherche ging allerdings nur so weit, dass ich aus Düsseldorf diesen Tipp bekam. Ich selbst habe keine Kassen- und Bonpflicht im Zivilrecht finden können. Möglicherweise hat das Finanzamt jedoch andere Anforderungen an die Nachweispflicht dahingehend, was je Markttag umgesetzt wurde, meinten die Düsseldorfer. Diese ergänzten ihren Hinweis um die Information, wonach ein Trödelmarkt lediglich 30 % Neuwaren haben dürfte.

    Die Anmeldung als wöchentlichen Jahrmarkt (wenn es denn so sein sollte) halte ich persönlich für eine unzulässige Umgehung der Absicht des Bundesgesetzgebers im Bereich der Märkte eine Regulierung zu schaffen, die nicht durch Umgehung von Vorschriften komplett außer Kraft gesetzt werden kann. Hier müsste sich die Verwaltung einfach mal öffentlich zu Sinn und Unsinn der vorgenommenen Festsetzung äußern; darauf hat die Öffentlichkeit ja wohl ein nachvollziehbares Recht im Sinne von Transparenz in einer demokratischen Gesellschaft, wo die Verwaltung mithin Vertrauen und nicht Misstrauen erzeugen sollte.

  2. Bei der Beschreibung der Situation, wie in der Verwaltung mit dem Forderungskatalog zur Beschränkung des Warenangebots umgegangen wurde, drängt sich mir aus der Ferne der Eindruck auf, dass die Verwaltung sich systematisch der bekannten Rechtsfigur der „Flucht ins Privatrecht“ in einer Art und Weise bedient hat, die beispielhaft zu sein scheint.

    Das damit verbundene Misstrauen, dass nunmehr insgesamt von der Verwaltung durch ihre Mauertaktik produziert wird, deutet den Indizien nach auf etwas hin, was in der kriminalistischen Verwaltungslehre (vgl. jüngst die Dissertation von Maike Meyer) als „kontextuelle Faktoren“ in die Bewertung derjenigen einfließt, deren Arbeit in der öffentlichen Verwaltung zur Beurteilung ansteht.

    Im Übrigen wäre es hilfreich, nur die Begriffe in der Diskussion zu nennen, die zutreffen. Der Markt an der Arena ist wohl kein Flohmarkt, und auch kein Trödelmarkt, sondern offenbar als „Markt an der Arena“ ein eigenes Konstrukt (sui generis). Unter welcher Bezeichnung er offiziell festgesetzt wurde, wäre aufzuklären.

    Quelle: Diss. v. Maike Meyer http://www.springer.com/de/book/9783658171926

  3. Es ist zu wünschen, dass diese aufwändigen Recherchen überhaupt einmal dort gelesen und aufgenommen werden, wo sie auf fruchtbaren Boden stoßen. Damit vielleicht Bewegung von Außen in diese und auch andere Sachen der Kommune kommt. Offensichtlich ändert sich trotz etlicher Skandale an der Beton-Kommunikation gegenüber den Bürgern von Innen her in GE nichts. Die Alteingesessenen „Macher“ innerhalb der Kommune schotten sogar noch mehr ab. Ein Hoch auf den Datenschut! Aber dafür wird es sicher andere, vielleicht ganz simple Gründe geben. Da Isso leider ein kleines, ambitioniertes „Nischen-„Produkt“ neben der konkurrenzlosen Hofberichterstattung ist, stirbt die Hoffnung zur Veränderung durch eine Handvoll kühner Kämpfer zwar zuletzt – hinterlässt aber nur einen verglühenden Schimmer. Die wenigen aufgeklärten, sich einmischenden Bürger sowie die wenigen, die noch in der Politik und Verwaltung überhaupt aus der eigenen Stadt stammen – sehen da eher schwarz. Sie ziehen frustriert weg. Sie kündigen – besonders dann, wenn sie erfolgreich agierten – um Misstände aufzuklären. Und man lässt sie ziehen.

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