Infektionsschutzgesetz: Effektiv oder übers Ziel hinaus?

Viertes Infektionsschutzgesetz entmachtet die Länder und will mehr Einheitlichkeit der Maßnahmen

– Was unsere Gelsenkirchener Bundestagsabgeordneten dazu sagen

Das neue Infektionsschutzgesetz, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, soll es nun regeln. Nicht mehr auf Länderebene, sondern qua Bundesgesetz sollen Maßnahmen bei bestimmten Inzidenzen greifen. Grund für die Entmachtung der Länderchef*innen ist die Vereinheitlichung und bessere Konzertierung von Maßnahmen und ein Beenden des vielgescholtenen Flickenteppichs. Geplant sind unter anderem nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr, Schließung sämtlicher Freizeit-, Kultur und Sportstätten, und auch wird der Handel weiterhin stark belastet. (Die gesamten Maßnahmen am Ende des Artikels oder hier)

Das Gesetz ist hochumstritten. Dabei sind die Kritikpunkte vielfältig. So erwartet Staatsrechtler Ulrich Battis ein Kippen des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.“ Je länger die Pandemie und die Grundrechtseinschränkungen dauern, umso fokussierter müssen die Maßnahmen sein. Daher ist die neue Notbremse alles andere als überzeugend – und wird einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auch nicht lange standhalten“, sagte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Als Beispiel nennt er die Infektionsgefahr im Freien, die umstritten ist. Somit seien gerade die Ausgangsbeschränkungen schwierig zu halten. Dieser Eingriff in die freiheitlichen Rechte der Bürger*innen, wo sie sich wann aufhalten, ist nicht nur verfassungsrechtlich wackelig, auch die Sinnhaftigkeit einer Ausgangsbeschränkung wird bezweifelt. Kritik kommt aus der Ecke, die es wohl ziemlich genau wissen müsste.

In einem Offenen Brief an die Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen haben Aerosolforscher aus Deutschland einen Kurswechsel gefordert: „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass Drinnen die Gefahr lauert“, heißt es in dem Schreiben. SARS-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innen­räumen übertragen. Leider würden bis heute wesentliche Erkenntnisse ihrer Forschungsarbeit nicht in praktisches Han­deln übersetzt,  kritisieren die Verfasser*innen. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag und -rat.

 

Was sagen die Gelsenkirchener Bundestagsabgeordneten zum geplanten Gesetz?

Wir haben die sechs Gelsenkirchener Volksvertreter*innen befragt, wie sie zum neuen Infektionsschutzgesetz stehen.

Marco Buschmann, FDP

„Ich werde gemeinsam mit der FDP-Bundestagsfraktion gegen das geplante Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung stimmen. Denn der konkrete Entwurf enthält zahlreiche Mängel. Generell ist die Idee bundesweit einheitlicher Wenn-Dann-Regeln, die auf die Lage
vor Ort abstellen, gut. Doch die im GroKo-Entwurf vorgeschlagene Regelung ist schlecht gemacht, da sie sich lediglich auf den Inzidenzwert stützt. Dieser taugt nicht, um schwere Grundrechtseinschränkungen zu begründen. Maßnahmen wie eine pauschal verhängte
Ausgangssperre halten wir generell für unverhältnismäßig. Zudem kritisieren wir das Vorhaben, das Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren im Bundestag zu verabschieden. Ein Eilverfahren per Zweidrittelmehrheit ist zwar laut Geschäftsordnung des Bundestages möglich. Wir würden damit aber unserer parlamentarischen Demokratie einen Bärendienst erweisen und Wasser auf die Mühlen ihrer Gegner sein. Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren regulär durchführen. Das wäre auch zügig möglich, weil auf die aktuelle Sitzungswoche eine weitere folgt.“

 

Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen

„Der Flickenteppich an Maßnahmen, der zur maximalen Verwirrung der Bürger*innen und fehlender Rechtssicherheit führt, muss auch angesichts der vergleichsweise hohen Inzidenzwerte endlich beendet werden. Bei dem Entwurf für das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung besteht jedoch Nachbesserungsbedarf. Unter anderem müssen Arbeitgeber*innen mit verpflichtenden Testangeboten sowie Homeoffice-Möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen stärker in die Pflicht genommen werden und sinnvolle Differenzierungen zwischen drinnen und draußen Freizeitangeboten geschaffen werden. Entscheidend ist, dass die getroffenen Regelungen verfassungsfest sind und neben dem Infektionsschutzgesetz eine umfassende Strategie für die nächsten Monate vorgelegt wird. Das hin- und her zwischen Öffnungen und undurchdachten Schließungen muss endlich beendet werden.“

Ingrid Remmers, Die Linke

„Auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag der LINKEN nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag, statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, sofern er nicht noch einmal gravierend geändert wird. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:               

  1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Tests und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen eine Testpflicht einzuführen, aber die Arbeitswelt auszusparen.
  2. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre die Zustimmung des Bundestags notwendig.
  3. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig
  4. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 200 als Schwellenwert für weitere Maßnahmen vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen.      
  5. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.“

 

Jörg Schneider, AFD

 „Ich kritisiere – wie meine Partei und auch unsere Bundestagsfraktion – das Gesetz in vielerlei Hinsicht:
Es wird an der Inzidenz als wichtigstem Indikator festgehalten. Durch die Impfung der älteren Mitbürger finden Infektionen nun aber vor allem bei jüngeren statt – für die ist Corona aber bei weitem nicht so gefährlich: 1.000.000 Infektionen in der Gruppe U20 belasten das Gesundheitssystem ungefähr in gleichem Maße wie 100 der Gruppe Ü80. Es wäre deshalb zumindest sinnvoll, erkannte Infektionen auf Grundlage des Alters des Betroffenen zu gewichten.

Ebenso kritikwürdig ist die Einengung der kommunalen Entscheidungsspielräume: Bei gleicher Inzidenz ist es ein großer Unterschied, ob diese durch einen isolierten, lokalen Ausbruch in einem Betrieb oder Seniorenheim entstand oder ein eher diffuses Infektionsgeschehen vorliegt. Dies kann aber am besten vor Ort durch die dort Verantwortlichen entschieden werden.

Bedenklich ist, dass es seitens der Bundesregierung bei allem Aktionismus bislang keine Abschätzung der durch den Lockdown verursachten Folgeschäden gibt. Die Fixierung auf die Vermeidung von Coronainfektionen wird aber langfristig viele Folgen haben: Neben den wirtschaftlichen Schäden sind dies Lernrückstände gerade bei ohnehin schon benachteiligten Jugendlichen. Hinzu kommen gesundheitliche Folgen durch „Entwöhnung“ von sportlicher Aktivität, verpasste Vorsorgeuntersuchungen und unbehandelt gebliebene Erkrankungen.“

Markus Töns, SPD

 „Substanziell kann ich mich erst zu dem Gesetzesentwurf äußern, wenn dieser dem Bundestag zugegangen ist. Bis jetzt dauern die Verhandlungen über den Entwurf aber noch an.
Trotzdem halte ich Änderungen des Infektionsschutzgesetzes für wichtig, wenn diese garantieren, dass zukünftig Maßnahmen konsequent und einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt werden. Angesichts des Infektionsgeschehens müssen wir alles daransetzen, die Zahl der Neuinfektionen nachhaltig zu senken.“

 

Oliver Wittke, CDU

Bisher sind wir im internationalen Vergleich gut durch die Pandemie gekommen, sowohl die absolute Zahl der Infektionen als auch die Anzahl der Opfer pro Einwohner sind weit niedriger als in vergleichbaren Staaten wie Großbritannien, Frankreich oder die USA. Die Coronalage ist aber weiterhin sehr dynamisch und stellt Gesellschaft und Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Immer wieder ist eine Anpassung der Maßnahmen notwendig. Der zunehmende öffentliche Druck nach Lockerungen der Kontaktbeschränkungen und der Wunsch nach Öffnungen von Kultureinrichtungen und Geschäften stehen aktuell im Kontrast zu den Maßnahmen, die die wesentlich ansteckenderen und wohl auch gefährlicheren Mutationen des Virus nötig machen.

 Ein Flickenteppich an Regelungen und ein Öffnungswettlauf gefährden die mühsam errungenen Erfolge der vergangenen Monate. Jetzt, wo die Impfkampagne durch die zunehmenden Lieferungen deutlich an Fahrt gewinnt, ist eine gemeinsame letzte Kraftanstrengung nötig, bevor es endlich geregelte und dann hoffentlich auch dauerhafte Lockerungen geben kann. Zentral dafür ist die bundeseinheitliche Durchsetzung von Maßnahmen, wenn in einem Landkreis/ einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner überstiegen wird. Darin sind sich die meisten Länderchefs im Übrigen mit dem Bund einig.

 Hauptkritikpunkt des Entwurfs ist der geplante § 28b. Der Staat unterliegt bei jeder Entscheidung dem rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Daher gilt der neue § 28b ausdrücklich auch nur dann, wenn vorher eine sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt wird. Die Bundesregierung kann daher nur im Einvernehmen mit anderen Akteuren handeln. Das Zustimmungserfordernis trifft ebenfalls zu, wenn der Bund in eng definierten Bereichen zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen erlassen möchte. Dafür ist stets die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

 Es geht den Regierungsfraktionen allein darum, bundesweit einheitliche Regelungen in einer derartigen Sondersituation zu ermöglichen, wenn die Einzelmaßnahmen der Länder an ihre Grenzen kommen. Mir ist es wichtig, dass wir optimistisch nach vorne schauen. Wir haben schon viel erreicht. Es ist unsere Aufgabe zu erklären, was wir vorhaben und warum wir bestimmte Entscheidungen treffen. Nur so können wir den geäußerten Ängsten begegnen. Ich möchte festhalten, dass die derzeitigen Maßnahmen sofort aufgehoben werden, wenn wir die Corona-Pandemie erfolgreich überstanden haben.“

 

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hat keine Lust mehr auf Föderalismus in Coronafragen.

 

„Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – das ist geplant

Angehörige eines Haushalts dürfen nur eine weitere Person pro Tag treffen, insgesamt dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen sind.
Eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr – welche Ausnahmen gelten, wird derzeit noch debattiert. Genannt sind bislang medizinische und zwingende berufliche Gründe, Pflege sowie Sorge- und Umgangsrechts und wohl das Gassigehen mit dem Hund.
Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Schwimmbäder, Theater, Opern, Kinos, Zoos, Museen, Diskotheken und Saunen müssen schließen; Gemeinschaftssport darf nicht mehr ausgeübt werden. Profisport darf stattfinden, aber ohne Publikum.
Läden und Einzelhandelsmärkte müssen geschlossen werden. Offen bleiben Lebensmittelhandel, Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Hier dürfen keine zusätzlichen Produkte verkauft werden, nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter, der Abstand von 1,50 Meter muss gewahrt werden können. Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Landkreisen mit hohen Infektionszahlen müssten dann gestoppt werden.
Restaurants, Cafés und Betriebskantinen müssen geschlossen bleiben, ausgenommen sind Lieferung und Ausgabe von Speisen.
FFP2-Masken oder medizinische Masken müssen bei körpernahen Dienstleistungen, in Bus und Bahn und im Taxi getragen werden.  
Touristische Übernachtungen sind untersagt – für Gastgeber wie auch für den Gast, wenn einer von beiden in einem Landkreis mit 100er Inzidenz wohnt.
Ab einer 100er-Inzidenz im Landkreis müssen Schüler*innen bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche „nach einem anerkannten Testverfahren auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2″ getestet werden. Wird im Landkreis der Schwellenwert von 200 drei Tage lang überschritten, muss der Präsenzunterricht an „Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen“ untersagt werden.
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