Abstimmung zurÄnderung des Wahlgesetzes

Was machen unsere Bundestagsabgeordneten?

Von Denise Klein

Der Bundestag hat am 17. März 2023 die von der Ampel-Koalition initiierte Gesetzesnovelle zum Wahlrecht beschlossen, die zu einer Verkleinerung des Parlaments führen wird. Derzeit hat der Bundestag 736 Abgeordnete, doch ab der nächsten Wahl soll die Zahl auf maximal 630 begrenzt werden. Der Gesetzentwurf wurde mit 399 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen angenommen. Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP stimmte mehrheitlich für den Entwurf.
Die Christdemokraten und die Linkspartei kündigten an, beim Verfassungsgericht gegen die Reform klagen zu wollen. Sie sehen sich durch die Verkleinerung des Bundestags benachteiligt. Insbesondere kleine Parteien könnten durch die Änderungen des Wahlrechts zu kurz kommen, da gewählten Volksvertretern das Mandat verweigert werden könnte, wenn ihre Partei bundesweit unter der 5-Prozent-Hürde liegt. Dies könnte zu einer erheblichen Einschränkung der gleichen Wahlchancen führen und somit die Chancengleichheit beeinträchtigen.
Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass die Verkleinerung des Bundestags dazu führen könnte, dass unbequeme Parteikollegen kaltgestellt werden und nur noch Parteisoldaten mit angepassten Meinungen eine Chance auf einen Sitz im Parlament hätten. Der Druck zur Konformität würde sich erhöhen und somit die Vielfalt an Meinungen und Parteien im Parlament gefährden.
Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht auf die Klagen von Union und Linke reagieren wird.

Wie die Gelsenkirchener Abgeordneten hierzu abstimmten:

Marco Buschmann (FDP) = ja

Irene Mihalic
(Bündnis 90/ Die Grünen) = ja

Jörg Schneider (AfD) = nein

Markus Töns (SPD) = ja

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